Essenszuschuss mit Riso

Essenszuschuss mit Riso

Mit dem Essenszuschuss bekommst du bis zu €7,67 pro Arbeitstag für dein Mittagessen steuerfrei erstattet — ob im Restaurant, aus dem Supermarkt oder per Lieferdienst. Belege hochladen, fertig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu €7,67 pro Arbeitstag — maximal 15 Tage pro Monat = €115,05/Monat
  • Steuerfrei — du zahlst keine zusätzliche Einkommensteuer
  • Flexibel — Restaurant, Supermarkt, Lieferdienst, Kantine — alles möglich
  • Einfach — Beleg einreichen, in der Riso App hochladen, fertig

Was zählt als gültiger Beleg?

Für alle Belege gilt: Datum, Verkäufer und die einzelnen Produkte müssen sichtbar sein — damit erkennbar ist, dass es sich um Essenprodukte handelt.

Wo gegessen?BelegUhrzeit-Anforderung
Restaurant, Imbiss, Kantine & Lieferdienst (z.B. Lieferando, Wolt)Beleg✅ 11:00–16:00 Uhr (Lieferzeit) muss sichtbar sein
Supermarkt, Bäckerei, LebensmittelladenBelegKeine — Uhrzeit spielt keine Rolle
Wie kannst du deinen Beleg einreichen? Entweder fotografierst du den Beleg direkt in der Riso App, oder du lädst ihn als PDF-Datei hoch. Digitale Belege aus einer App (z.B. Lidl-App, Lieferando) kannst du als Screenshot hochladen — solange alle Angaben lesbar sind.
Warum Uhrzeit bei Restaurants und Lieferdiensten? Die Mahlzeit muss während der typischen Mittagszeit geliefert oder eingenommen worden sein. Bei Supermarkteinkäufen ist das nicht nötig, da du die Produkte selbst zubereitest oder mitnimmst.
Was zählt nicht? Alkohol, Tabak, Haushaltswaren und andere Non-Food-Produkte — auch wenn sie auf demselben Beleg stehen.

So funktioniert es

  1. Beleg bereitstellen — fotografiere ihn direkt in der Riso App oder lade ihn als PDF-Datei hoch. Digitale Belege (z.B. aus der Lidl-App oder Lieferando) kannst du als Screenshot hochladen
  2. In der Riso App hochladen — unter "Belege einreichen"
  3. Warte auf Genehmigung — Riso prüft deinen Beleg, du siehst den Status in der App
  4. Erstattung erhalten — der Betrag wird mit deinem nächsten Gehalt ausgezahlt
Frist: Belege müssen bis zum 3. des Folgemonats eingereicht werden. Danach können sie nicht mehr berücksichtigt werden.

Häufige Fragen

Kann ich den Essenszuschuss auch nutzen, wenn ich im Home-Office arbeite?
Ja. Für Lieferdienste gilt die Lieferzeit 11:00–16:00 Uhr. Wenn du selbst kochst oder im Supermarkt einkaufst, gibt es keine Uhrzeitbeschränkung.

Was passiert mit meinem Essenszuschuss, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Der Betrag wird anteilig nach deinen Arbeitstagen berechnet. Beispiel: Du arbeitest 3 Tage pro Woche → maximal 9 Belege pro Monat anstatt 15.

Kann ich Belege vom Wochenende einreichen?
Ja, aber nur Belege von Supermärkten und Bäckereien. Restaurantbesuche am Wochenende werden nicht erstattet.

Kann ich Belege auch während meines Urlaubs oder bei Krankheit einreichen?
Ja — die gleichen Regeln gelten auch für Urlaubs- und Krankheitstage. Du kannst Belege ganz normal hochladen.

Was passiert, wenn ich meinen monatlichen Betrag nicht vollständig nutze?
Du bekommst nur zurück was du tatsächlich einreichst — bis zum Maximum von €115,05/Monat. Es gibt kein festes monatliches Guthaben: Wer weniger einreicht, bekommt weniger.

Kann ich mehrere Belege am selben Tag einreichen?
Ja, du kannst beliebig viele Belege einreichen. Aber es gilt das Tageslimit von €7,67 — alles was darüber liegt wird automatisch nicht erstattet.

Regeln & Bedingungen

  • Nur eigene Belege einreichen
  • Nur tatsächlich entstandene Kosten werden erstattet
  • Keine gefälschten oder KI-generierten Belege
  • Gesetzliches Limit: €7,67/Tag, max. €115,05/Monat
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