Essenszuschuss mit Riso

Essenszuschuss mit Riso

Warum es den Essenszuschuss gibt

Nicht jeder hat Zugang zu einer Kantine oder günstigen Mittagsangeboten. Wer in der Innenstadt arbeitet, zahlt oft mehr für belegte Brötchen oder einen schnellen Imbiss. Um diesen Nachteil auszugleichen, fördert der Staat Dein Mittagessen während der Arbeitszeit mit lohnsteuerfreiem Geld:

  1.  Bis zu 7,50 € pro Arbeitstag, an maximal 15 Tagen im Monat
  2. Das ergibt 112,50 € pro Monat bzw. 1.350,00 € im Jahr (Stand 2025) 

So funktioniert der Essenszuschuss

Egal ob gekocht, gekauft oder bestellt – mit dem Riso-Essenszuschuss holst Du Dir Geld zurück. Und so geht’s:

1. Restaurant, Imbiss oder Kantine

Du gehst mittags essen? Fotografiere einfach die Quittung (z. B. im Restaurant oder Imbiss) und reiche sie ein. Wichtig: Die Uhrzeit muss zwischen 11–16 Uhr liegen.

2. Lebensmittel mitbringen

Du isst lieber Selbstgemachtes? Dann reicht der Beleg vom Supermarkt oder Lebensmittelladen. Brot, Pasta, Salat, Fertiggerichte – alles ist möglich, solange es sich um Lebensmittel handelt.

3. Kombinieren erlaubt

Du kannst beide Varianten beliebig abwechseln – Hauptsache, es handelt sich um Essen. 


Was zählt als gültiger Beleg?

  • Alle Quittungen müssen vollständig sein: mit Anbieter, Adresse, Datum, ggf. Uhrzeit und MwSt.-Nummer

  • Nur Lebensmittel – keine Non-Food-Produkte wie Alkohol, Tabak oder Haushaltswaren

  • Gültige Einkaufsorte: Supermärkte, Bäckereien, Metzgereien, Cafés, Restaurants, Schnellimbisse, Tante-Emma-Läden – Einzelhandel oder Kette

  • Restuarantbesuche zwischen 11 und 16 Uhr zählen 


Teilzeit? So wird gerechnet

Wenn Du in Teilzeit arbeitest, reduziert sich der Betrag anteilig:

  1. Beispiel A: Du arbeitest 20 h/Woche an 5 Tagen (je 4 Std.) → 15 Belege möglich → max. 112,50 €
  2. ​Beispiel B: Du arbeitest 20 h/Woche an 3 Tagen → 9 Belege möglich → max. 67,50 €

Du kannst pro Arbeitstag mit mind. 4 Stunden bis zu 3 digitale Essensgutscheine einreichen.


Voraussetzungen im Überblick

  • Die Summe darf nur für arbeitstägliche Mahlzeiten verwendet werden

  • Max. 7,50 € pro Arbeitstag, max. 15 Mal im Monat

  • Nur Mahlzeiten/Lebensmittel auf dem Beleg werden anerkannt

  • Keine Non-Food-Produkte

  • Teilzeit: siehe Rechenbeispiele oben

  • Lebensmittel müssen direkt zum Verzehr oder für die Essenspause geeignet sein 


Nutzungsbedingungen

Bitte beachte zusätzlich folgende Regeln:

  • Du reichst nur eigene Belege ein

  • Die auf dem Beleg aufgeführten Kosten sind Dir tatsächlich entstanden

  • Es kann höchstens die Belegsumme erstattet werden

  • Die Mahlzeit wurde während der Arbeitszeit konsumiert

  • Restaurantbesuche nur zwischen 11:00–16:00 Uhr gültig

  • Einkäufe ab 16:00 Uhr zählen für den nächsten Arbeitstag

  • Es gilt das gesetzliche Limit: 7,50 € pro Tag, max. 112,50 € pro Monat

  • Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende

  • Keine KI-generierten oder gefälschten Belege – nur Originale

  • Du bist mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden 



Idea

 Fazit

Du entscheidest, was Du isst – Riso sorgt dafür, dass es bezahlbar bleibt. Reiche Deine Belege ein und genieße steuerfreie Zuschüsse für Dein Mittagessen – fair, flexibel und direkt auf Dein Konto.



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