Mit dem Essenszuschuss bekommst du bis zu €7,67 pro Arbeitstag für dein Mittagessen steuerfrei erstattet — ob im Restaurant, aus dem Supermarkt oder per Lieferdienst. Belege hochladen, fertig.
Für alle Belege gilt: Datum, Verkäufer und die einzelnen Produkte müssen sichtbar sein — damit erkennbar ist, dass es sich um Essenprodukte handelt.
| Wo gegessen? | Beleg | Uhrzeit-Anforderung |
|---|---|---|
| Restaurant, Imbiss, Kantine & Lieferdienst (z.B. Lieferando, Wolt) | Beleg | ✅ 11:00–16:00 Uhr (Lieferzeit) muss sichtbar sein |
| Supermarkt, Bäckerei, Lebensmittelladen | Beleg | Keine — Uhrzeit spielt keine Rolle |
Kann ich den Essenszuschuss auch nutzen, wenn ich im Home-Office arbeite?
Ja. Für Lieferdienste gilt die Lieferzeit 11:00–16:00 Uhr. Wenn du selbst kochst oder im Supermarkt einkaufst, gibt es keine Uhrzeitbeschränkung.
Was passiert mit meinem Essenszuschuss, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Der Betrag wird anteilig nach deinen Arbeitstagen berechnet. Beispiel: Du arbeitest 3 Tage pro Woche → maximal 9 Belege pro Monat anstatt 15.
Kann ich Belege vom Wochenende einreichen?
Ja, aber nur Belege von Supermärkten und Bäckereien. Restaurantbesuche am Wochenende werden nicht erstattet.
Kann ich Belege auch während meines Urlaubs oder bei Krankheit einreichen?
Ja — die gleichen Regeln gelten auch für Urlaubs- und Krankheitstage. Du kannst Belege ganz normal hochladen.
Was passiert, wenn ich meinen monatlichen Betrag nicht vollständig nutze?
Du bekommst nur zurück was du tatsächlich einreichst — bis zum Maximum von €115,05/Monat. Es gibt kein festes monatliches Guthaben: Wer weniger einreicht, bekommt weniger.
Kann ich mehrere Belege am selben Tag einreichen?
Ja, du kannst beliebig viele Belege einreichen. Aber es gilt das Tageslimit von €7,67 — alles was darüber liegt wird automatisch nicht erstattet.