Kinderbetreuung ist für viele Familien essenziell – aber auch teuer. Ob Krippe, Kindergarten oder Tagesmutter: Die monatlichen Kosten summieren sich schnell. Um Eltern finanziell zu entlasten, ermöglicht der Staat über den Arbeitgeber einen lohnsteuerfreien Kindergartenzuschuss.
Dieser Zuschuss kann – je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber – den vollen Betrag der Betreuungskosten abdecken.
Du kannst die Kosten für die Betreuung Deines Kindes steuerfrei erstatten lassen. Das gilt für viele Betreuungsformen und auch für bestimmte Zusatzleistungen im Zusammenhang mit der Betreuung:
Kindergärten & Krippen: Monatliche Betreuungskosten
Tagesmütter oder private Betreuungseinrichtungen: Rechnungen für die laufende Kinderbetreuung
Veranstaltungen & Ausflüge: Sonderausgaben im Rahmen der Kita-Betreuung (z. B. Ausflüge, Kindergartenfeste etc.)

Der Zuschuss darf ausschließlich für die Betreuung verwendet werden – nicht für Verpflegung, Sprachkurse oder andere Zusatzangebote.
Damit Du den Kindergartenzuschuss erhältst, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Das Kind befindet sich in der Vorschulbetreuung (Krippe, Kita, Tagespflege etc.)
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze, jedoch muss der Betrag mit Rechnungen oder Verträgen belegt werden
Verpflegungs- oder Zusatzkosten sind ausgeschlossen
Die Belege müssen gültig und korrekt ausgestellt sein
Um den Zuschuss korrekt und sicher zu nutzen, beachte bitte:
Du reichst nur eigene Belege ein
Die auf dem Beleg genannten Kosten sind Dir tatsächlich entstanden
Maximal die ausgewiesene Belegsumme wird erstattet
Es werden keine gefälschten oder KI-generierten Belege akzeptiert – nur Originale
Du bist mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden

Kinder gut betreut, Eltern entlastet – mit dem steuerfreien Kindergartenzuschuss unterstützt Riso Dich und Deine Familie im Alltag. Einfach Belege einreichen und Vorteile sichern.