Erholungsbeihilfe mit Riso

Erholungsbeihilfe mit Riso

Warum der Staat Deine Erholung fördert

Du brauchst Urlaub? Sehr gut – und noch besser: Du bekommst für Deine Erholung einen steuerfreien Zuschuss von Deinem Arbeitgeber. Denn Erholung ist kein Luxus, sondern wichtig. Und genau deshalb beteiligt sich der Staat daran.

Wenn Du mindestens 5 Tage Urlaub am Stück nimmst – egal ob in den letzten oder kommenden 3 Monaten – kannst Du Dir Deine Ausgaben für Hotels, Ferienunterkünfte oder Freizeitaktivitäten erstatten lassen.

Das bekommst Du zurück (pro Jahr):

  • 156 € als Single

  • +104 € mit Partner oder eingetragener Lebenspartnerschaft = 260 €

  • +52 € je Kind 


Was zählt zur „Erholung“?

Dein Urlaub kann ganz unterschiedlich aussehen – wir unterstützen viele Formen. Wichtig ist: Es handelt sich um echte Erholung und Du warst (oder bist) mindestens 5 Tage am Stück im Urlaub. Diese Ausgaben kannst Du einreichen:

Übernachtungen
  • Hotels, Hostels, Ferienwohnungen, Pensionen

  • Campingplätze & Wohnmobilstellplätze

  • Wellness- oder Spa-Hotels

  • Buchungen über Plattformen wie Booking.com oder Airbnb (inkl. Gebühren)

  • Pauschalreisen mit Unterkunft & Verpflegung

Freizeitaktivitäten im Urlaub
  • Freizeitparks wie Phantasialand, Europapark, Legoland

  • Museen, Ausstellungen, Kulturstätten

  • Sport: Tennis, Golf, Bootsverleih, MTB-Verleih, geführte Wanderungen

  • Wellness: Massagen, Saunen, Day-Spas, Thermen

  • Kulturveranstaltungen: Konzerte, Theater, Musicals

  • Führungstouren: Stadtführungen, Bootsausflüge, Tagestrips


Info

Rechnungszeitraum:

Du kannst Belege bis zu 3 Monate vor oder nach dem Urlaub einreichen. 

Voraussetzungen für die Erstattung

Bevor Du loslegst, stell bitte sicher, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Du hast mind. 5 Tage Urlaub am Stück gemacht oder geplant

  • Der Urlaub liegt innerhalb von 3 Monaten vor oder nach dem Einreichdatum

  • Die Ausgaben wurden für Dich, Deinen Ehepartner oder Deine Kinder getätigt

  • Die Belege sind vollständig und auf Deinen Namen ausgestellt 


Nutzungsbedingungen

Damit alles korrekt verarbeitet werden kann, gelten diese Regeln:

  • Du fotografierst nur Deine eigenen Belege

  • Die Kosten sind Dir wirklich entstanden (keine Fremdbelege)

  • Maximal die Belegsumme wird erstattet

  • Der Betrag verfällt am 31.12., aber innerhalb des Jahres ist eine automatische Übertragung in den nächsten Monat möglich

  • Es dürfen keine KI-generierten oder gefälschten Belege verwendet werden – nur Originale

  • Du erklärst Dich mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden



Notes

Fazit

Erholung verdient Unterstützung – auch finanziell. Riso macht es Dir leicht: Urlaub machen, Belege einreichen, Zuschuss kassieren. Für Dich, Deine Familie – und Dein Wohlbefinden.



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