Essenszuschuss: Im Detail

Essenszuschuss: Im Detail

Da unsere Essgewohnheiten so variieren, ist die Durchführung dieses Bausteins facettenreicher. Fangen wir mit den häufigsten Gewohnheiten an:

  1. Du holst Dir Deine Mahlzeit zum Mittag in einem Restaurant, Schnellimbiss oder der Kantine: Reiche uns einfach Deine Quittung ein. Am besten sofort abfotografieren, erledigt. Typische Mittagsessenszeiten liegen zwischen 11–16 Uhr.
  2. Du bringst Dir Essen selbst mit zum Arbeitsplatz: Reiche uns den Beleg Deines Lebensmitteleinkaufs ein.
  3. Du kannst die Varianten 1 & 2 kombinieren und abwechseln. 
Info
Wichtig: Die 112,5 Euro bestehen aus 15 mal 7,5 Euro. Siehe hierzu auch die Voraussetzungen für den Essenzuschuss.

Reiche uns also alle Belege ein, die mit Essen zu tun haben. Lebensmitteleinkauf und Restaurantbesuch genauso wie Fast-Food-Restaurant und Imbissbude. Bitte beachte, dass auch hier die gesetzlichen Ansprüche an eine Rechnung bzw. Quittung erfüllt sein müssen.

Einkaufen kannst Du: Lebensmittel wie Brot, Pasta oder Wurst- und Fleischwaren, Fertiggerichte wie Pizza, Aufwärmbares oder Salate, zubereitete Mahlzeiten wie Königsberger Klopse, Schweinshaxen oder vegane Teller. Wir dürfen Dir für diese Kategorie jedoch keine Non-Food-Produkte erlauben, insbesondere auch keinen Alkohol, Tabak oder andere Rauchwaren.

Einkaufen kannst Du bei allen großen Lebensmittelketten, kleinen Tante Emma Läden, Schnellrestaurants, Cafés, Bäckereien, Metzgereien, Imbissen, Bistros und Restaurants (Ketten oder Einzelrestaurants).

Idea
Bei Teilzeittätigkeit reduziert sich die maximale Summe entsprechend. (z. B.: für eine 60 %-Stelle sind maximal 65,07 Euro möglich (0,6 × 15 × 7,5 Euro)).

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