In dieser Kategorie bekommst Du Kosten für Erholung und Urlaub von Deinem Chef gezahlt. Voraussetzung ist, dass Du mindestens 5 Tage Urlaub nimmst. Du kannst Deine Urlaubs-Belege bis zu 3 Monate vor Deinem Urlaub oder auch noch 3 Monate nach Deinem Urlaub einreichen.
Erstattet werden folgende Ausgaben:
Übernachtungen: Rechnungen für Hotels oder Ferienunterkünfte sind erstattungsfähig. Hier sind ein paar Beispiele:
Hotels und Ferienwohnungen: Kosten für Übernachtungen in Hotels, Hostels, Ferienwohnungen oder Pensionen.
Campingplätze und Wohnmobilstellplätze: Auch Ausgaben für Campingplätze oder Wohnmobilstellplätze können eingereicht werden.
Wellness-Hotels: Besonders, wenn Entspannung im Vordergrund steht, sind Aufenthalte in Wellness- oder Spa-Hotels förderfähig.
Buchungsportale: Wenn Du Deine Unterkunft über Buchungsplattformen wie Booking.com oder Airbnb buchst, kannst Du die Rechnungen inklusive Buchungsgebühren einreichen.
Pauschalreisen/Übernachtungspakete: Pauschalangebote, die Übernachtungen mit Frühstück oder Abendessen kombinieren, sind ebenfalls erstattungsfähig.
Freizeitaktivitäten: Auch Kosten für Freizeitaktivitäten während Deines Urlaubs können erstattet werden. Dies umfasst zum Beispiel Spa-Besuche, Eintrittspreise für Sehenswürdigkeiten oder Ähnliches.
Eintritte für Freizeitparks: Besuche in Freizeit- oder Vergnügungsparks, z.B. Phantasialand, Europapark oder Legoland.
Museen und Ausstellungen: Eintrittskarten für Museen, Kunstgalerien, Wissenschaftszentren oder historische Stätten.
Sportaktivitäten: Kosten für Freizeitaktivitäten wie Golf, Tennis, Bootsverleih, Wandertouren mit Führer oder Mountainbike-Verleih.
Wellness und Spa: Massagen, Day-Spa-Angebote, Saunabesuche oder Thermalbäder während Deines Urlaubs.
Kulturveranstaltungen: Tickets für Konzerte, Theater, Musicals oder Open-Air-Veranstaltungen.
Führungstouren und Ausflüge: Stadtführungen, geführte Wanderungen oder Bootsausflüge, z.B. eine Stadtrundfahrt oder ein Tagesausflug auf dem Wasser.