Vorraussetzungen für den Essenszuschuss

Vorraussetzungen für den Essenszuschuss

Damit Du den vollen Essenszuschuss nutzen kannst, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein – hier findest Du sie im Überblick. 

Voraussetzungen

  • Die bereitgestellte Summe darf nur für den Einkauf von Mahlzeiten für das „arbeitstägliche Mittagessen“ verwendet werden.

  • Es werden maximal 7,5 Euro (2025) pro Arbeitstag gutgeschrieben, maximal 15 Mal pro Monat, d. h. maximal 112,5 Euro.

  • Mahlzeit oder Lebensmittel müssen deutlich auf der Quittung ausgewiesen werden (Rechnung, Kassenzettel).

  • Bei Teilzeit können pro Wochenarbeitstag mit mind. 4 Arbeitsstunden (pro Tag) 3 digitale Essensgutscheine eingereicht werden.
    Beispiel A: Du arbeitest 20 h/Woche, jeden Tag 4 Stunden: Du kannst die maximale Anzahl Essensschecks (5 mal 3 = 15) einlösen.
    Beispiel B: Du arbeitest an 3 Tagen die Woche insgesamt 20 h: Du kannst 9 Essensschecks (3 mal 3 = 9) pro Monat einlösen, in Summe maximal 67,5 Euro.

  • Lebensmittel gelten als Mahlzeit, wenn sie unmittelbar zum Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenspausen bestimmt sind. 


Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, steht Deinem steuerfreien Zuschuss fürs Mittagessen nichts im Weg.
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