Erholungsbeihilfe - in Kürze

Erholungsbeihilfe - in Kürze

Du brauchst Urlaub? Gut, dann bekommst Du einen steuerfreien Zuschuss für Deinen Erholungsurlaub!
Wenn Du in den letzten oder kommenden 3 Monaten mindestens 5 Tage Urlaub machst, kannst Du Dir Deine Ausgaben für Hotels oder andere Erholungskosten zurückholen – maximal 156 Euro pro Jahr als Single. Mit Ehepartner (oder in eingetragener Partnerschaft lebend) erhöht sich dieser Betrag um 104 Euro auf 260 Euro. Pro Kind kommen weitere 52 Euro hinzu.
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