Erholungsbeihilfe - Nutzungsbedingungen

Erholungsbeihilfe - Nutzungsbedingungen

Damit alles korrekt läuft, gelten einige klare Regeln für die Nutzung des Erholungszuschusses. 

  1. Du bestätigst, nur Deine eigenen Belege zu fotografieren.
  2. Du bestätigst, dass Dir die auf dem Beleg aufgeführten Kosten tatsächlich angefallen sind, entweder für Dich, Deinen Ehepartner (oder eingetragenen Lebenspartner) oder Deine Kinder.
  3. Es kann maximal die Belegsumme erstattet werden.
  4. Du bestätigst, entweder in den letzten 3 Monaten oder in den kommenden 3 Monaten mindestens 5 Tage am Stück Urlaub gemacht bzw. geplant zu haben.
  5. Eine Übertragung in den Folgemonat ist möglich und geschieht automatisch. Es kann keine Übertragung in das folgende Jahr stattfinden (Verfall zum 31.12.).
  6. Du verwendest keine durch künstliche Intelligenz erstellten, unechte Belege, sondern Originalbelege des aufgeführten Verkäufers.
  7. Du bist mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden. 

Wenn Du Dich an diese Bedingungen hältst, steht Deinem Erholungszuschuss nichts im Weg – einfach und sicher.
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