Kindergartenzuschuss – im Detail

Kindergartenzuschuss – im Detail

Nicht nur der Kindergarten zählt – diese Betreuungskosten kannst Du geltend machen. 

Kategorie „Kindergartenzuschuss“ im Detail

Eltern können ihre Ausgaben für die Kinderbetreuung steuerfrei bezuschussen lassen. Es gibt verschiedene Arten von Einrichtungen, die in Frage kommen, zum Beispiel:

  • Kindergärten und Krippen: Der klassische Fall. Reiche die Quittungen der monatlichen Betreuungskosten ein.

  • Tagesmütter oder private Betreuung: Auch hier können Rechnungen für die Betreuung durch Tagesmütter oder private Einrichtungen eingereicht werden.

  • Betreuungszuschüsse für Kindergarten-Ausflüge oder ähnliche Veranstaltungen: Neben den regelmäßigen Betreuungskosten können auch Sonderausgaben für Veranstaltungen und Ausflüge abgedeckt werden.

NotesWichtig: Der Zuschuss darf ausschließlich für die Betreuungskosten verwendet werden und nicht für Verpflegung, Kurse oder sonstige Leistungen, die darüber hinausgehen. 


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