Internetzuschuss - Nutzungsbedingungen

Internetzuschuss - Nutzungsbedingungen

Damit Deine Erstattung korrekt abgewickelt wird, gelten klare Regeln für die Nutzung des Internetzuschusses. 

  1. Du bestätigst, nur Deine eigenen Belege zu fotografieren.
  2. Du bestätigst, dass Dir die auf dem Beleg aufgeführten Kosten tatsächlich angefallen sind.
  3. Die Rechnung muss auf Deinen Namen ausgestellt sein.
  4. Es können bis zu 50 € erstattet werden, maximal der Betrag Deiner Rechnung(en).
  5. Eine Übertragung nicht genutzter Beträge in den Folgemonat ist nicht möglich.
  6. Bei Kombi-Paketen, Hardware-Leasing oder Zusatzoptionen werden unsere Steuerexperten unter Umständen einzelnen Positionen entsprechend der aktuellen Gesetzgebung streichen oder kürzen.
  7. Du verwendest keine durch künstliche Intelligenz erstellten, unechte Belege, sondern Originalbelege des aufgeführten Verkäufers.
  8. Du bist mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden. 

Halte Dich an diese Bedingungen und mach aus Deinen Internetkosten einen echten Vorteil – Monat für Monat.
    • Related Articles

    • Internetzuschuss mit Riso

      Warum gibt’s den Internetzuschuss? Schnelles Internet ist unverzichtbar – beruflich wie privat. Doch DSL, Glasfaser oder Mobilfunk können schnell teuer werden: 50 € im Monat bzw. 600 € im Jahr sind keine Seltenheit. Damit das kein Hindernis ist, ...
    • Internetzuschuss - Anforderungen

      Damit Du den Internetzuschuss erfolgreich nutzen kannst, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein – lies sie bitte sorgfältig. Du musst Rechnungsempfänger sein Wir benötigen alle Seiten Deiner Rechnung (inkl. Detailseiten) Maximal können 50 Euro pro ...
    • Best Practice: Name auf der Internet-Rechnung

      Warum ist dein Name auf der Rechnung wichtig? Damit deine Internetkosten im Rahmen des Riso-Benefits anerkannt und erstattet werden können, muss auf der Rechnung klar ersichtlich sein, dass sie zu deinem privaten Anschluss gehört. Nur wenn dein Name ...
    • Erholungsbeihilfe mit Riso

      Warum der Staat Deine Erholung fördert Du brauchst Urlaub? Sehr gut – und noch besser: Du bekommst für Deine Erholung einen steuerfreien Zuschuss von Deinem Arbeitgeber. Denn Erholung ist kein Luxus, sondern wichtig. Und genau deshalb beteiligt sich ...
    • Erholungsbeihilfe - Nutzungsbedingungen

      Damit alles korrekt läuft, gelten einige klare Regeln für die Nutzung des Erholungszuschusses. Du bestätigst, nur Deine eigenen Belege zu fotografieren. Du bestätigst, dass Dir die auf dem Beleg aufgeführten Kosten tatsächlich angefallen sind, ...