Damit deine Internetkosten im Rahmen des Riso-Benefits anerkannt und erstattet werden können, muss auf der Rechnung klar ersichtlich sein, dass sie zu deinem privaten Anschluss gehört.
Nur wenn dein Name auf der Rechnung steht, kann Riso die Rechnung eindeutig dir als Mitarbeiter:in zuordnen und steuerlich korrekt prüfen.
Auch wenn der Internetvertrag über eine andere Person läuft (z. B. Partner:in, Mitbewohner:in oder Familienmitglied),
muss dein eigener Name zusätzlich auf der Rechnung erscheinen.
Das kann z. B. so aussehen:
Max Mustermann
Max Mustermann & Lisa Müller
Herr und Frau Max Musterman & Lisa Müller (wie auf dem Screenshot zu erkennen)
Wenn dein Anbieter die Rechnung nur auf eine Person ausstellt, kannst du ihn in der Regel bitten:
deinen Namen als weiteren Rechnungsempfänger oder Nutzer zu ergänzen
oder im Verwendungszweck / Kundendatenbereich den Namen hinzufügen zu lassen
So ist sichergestellt, dass die Rechnung formal zugeordnet werden kann.
❌ Nur der Name des Partners / der Partnerin steht auf der Rechnung
❌ Es erscheint ausschließlich ein Benutzername oder Kundennummer (z. B. user12345)
❌ Die Rechnung ist auf ein Unternehmen oder den Vermieter ausgestellt
Kurz gesagt:
Damit deine Internetrechnung für den Riso-Benefit anerkannt werden kann,
muss dein eigener Name auf der Rechnung stehen – auch wenn der Vertrag über jemand anderen läuft.