Fahrkostenzuschuss mit Riso: Pendeln und sparen
Warum Du Deinen Arbeitsweg erstattet bekommst
Ob mit Auto, Bus, Bahn oder Fahrrad – der tägliche Weg zur Arbeit kostet Zeit und vor allem Geld. Besonders in Städten summieren sich Parkgebühren, Spritkosten oder Ticketpreise schnell zu einer spürbaren Belastung.
Um hier zu entlasten, bietet der Staat einen lohnsteuerfreien Fahrkostenzuschuss an.
Aktuell (2024) beträgt dieser Zuschuss bis zu 50 € pro Monat – direkt über Deinen Arbeitgeber.
So funktioniert der Fahrkostenzuschuss
Der Zuschuss ist flexibel nutzbar – denn kein Arbeitsweg ist wie der andere. Je nach Verkehrsmittel reichst Du einfach die passenden Belege ein.
Öffentliche Verkehrsmittel
Du nutzt Bus oder Bahn? Dann kannst Du Tickets, Monatskarten oder digitale Fahrkarten einreichen.
Auto oder Motorrad
Mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs? Dann zählen Parkquittungen, Tankbelege oder der dokumentierte Kilometerstand. Wichtig ist: Die Strecke muss nachvollziehbar sein.
Fahrrad oder E-Bike
Auch nachhaltige Mobilität wird unterstützt. Du kannst z. B. Wartungs- oder Reparaturbelege, aber auch Leasingkosten für ein Dienstrad einreichen.
Tipp:
Du kannst Deine Verkehrsmittel flexibel wechseln – wichtig ist nur, dass alle Belege zum Arbeitsweg gehören und vollständig sind.
Voraussetzungen für die Erstattung
Damit Du den Fahrkostenzuschuss korrekt erhältst, beachte bitte folgende Punkte:
Der Zuschuss gilt nur für den Arbeitsweg (Hin- und Rückfahrt).
Maximal 50 € pro Monat sind lohnsteuerfrei (Stand: 2024).
Deine Kosten müssen durch gültige Belege nachgewiesen werden (z. B. Rechnungen, Tickets, Tankbelege).
Der Arbeitsweg muss als solcher erkennbar und regelmäßig genutzt worden sein.
Wenn Du in Teilzeit arbeitest, reduziert sich der Zuschuss anteilig.
👉 Beispiel: Bei 60 % Arbeitszeit beträgt der maximale Zuschuss 30 € (0,6 × 50 €).

Fazit
Dein Arbeitsweg kostet – aber Du bekommst etwas zurück. Reiche Deine Belege über die Riso-App ein und erhalte Monat für Monat steuerfreie Unterstützung, egal wie Du zur Arbeit kommst.
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