Anforderungen an eine ordentliche Rechnung / Quittung

Anforderungen an eine ordentliche Rechnung / Quittung

Damit wir deinen Beleg für den Essenszuschuss anerkennen können, muss er bestimmte Pflichtangaben enthalten. Das gilt für alle Rechnungen oder Quittungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro (brutto). 


Info
Wichtig: Diese Angaben müssen klar lesbar sein – digital oder auf Papier. Nur so können wir deinen Beleg korrekt prüfen und dir den Betrag erstatten. 

Was muss also draufstehen? 

  1. Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens – also z. B. der Supermarkt oder das Restaurant.
  2. Ausstellungsdatum – das Datum, an dem der Beleg erstellt wurde.
  3. Art und Menge der Leistung oder Ware – also was genau gekauft oder geliefert wurde.
  4. Bruttobetrag in einer Summe – der Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer.
  5. Angabe des Steuersatzes – z. B. „inkl. 7 % MwSt.“ – oder ein Hinweis, dass keine Umsatzsteuer berechnet wurde.
  6. Eine eindeutige Bezeichnung wie „Rechnung“ oder „Quittung“.
  7. Eine fortlaufende Rechnungsnummer, die den Beleg eindeutig identifizierbar macht. 


Warning
Sollten diese Kriterien nicht erfüllt sein, wird dein Beleg mit folgendem Ablehnungsgrund abgelehnt: 

„Die Anforderungen einer ordentlichen Quittung sind nicht erfüllt.“
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